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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Krefeld

Herzlich Willkommen auf der Website meiner Fachanwaltskanzlei für Erbrecht. Ganz gleich, ob Sie Fragen zu Ihrer eigenen Nachlassgestaltung haben, selbst Erbe geworden sind oder Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen wollen: Gerne stehe ich Ihnen in sämtlichen Gebieten des Erbrechts zur Verfügung.

Ein Testament bietet eine einfache und rechtssichere Möglichkeit der Nachlassgestaltung, um die gesetzliche Erbfolge auszuschließen. Dies kann sowohl in Form eines Einzeltestamentes als auch im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testamentes unter Ehegatten erfolgen. Der inhaltlichen Gestaltung sind hierbei kaum Grenzen gesetzt. Gerne berate ich Sie hierzu und verfasse eine rechtssichere Ausformulierung.

Testament

Das Pflichtteilsrecht sichert den nächsten Angehörigen einen Anteil am Nachlass des verstorbenen Erblassers, wenn dieser sie durch eine letztwillige Verfügung enterbt hat. Ob und vor allem in welcher Höhe ein solcher Pflichtteilsanspruch besteht, ist häufig eine schwierige und damit sehr streitträchtige Frage, die in der Regel nur durch einen Fachanwalt für Erbrecht seriös bearbeitet werden kann.

Pflichtteilsrecht

In der heutigen Zeit weisen immer mehr Erbfälle auch einen internationalen Bezug auf, sei es durch ausländische Immobilien des Erblassers oder durch Verlagerung eines Altersruhesitzes ins Ausland. Die Fragen des grenzüberschreitenden Erbrechts beanspruchen sowohl bei der Nachlassgestaltung als auch bei der Abwicklung eines Erbfalls besondere Berücksichtigung.

Internationales Erbrecht

Bei einer umfassenden Beratung zur Nachlassgestaltung sollten neben der Testamentserrichtung auch die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht fehlen. Insbesondere bei der Vorsorgevollmacht sind dabei Ihre individuellen familiären Verhältnisse zu berücksichtigen. Gerne berate ich Sie hierzu und übernehme nach eingehender Besprechung die inhaltliche Ausgestaltung.

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Seit vielen Jahren bin ich nahezu ausschließlich im Erbrecht tätig und kann Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht dazu verhelfen, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Bei allen juristischen Möglichkeiten stehen für mich aber stets die persönlichen und einzelfallbezogenen Bedürfnisse des Mandanten im Vordergrund. Denn nicht immer rechtfertigt das Ergebnis einen langen und kräftezehrenden Rechtsstreit. Sollten wir jedoch gemeinsam zu dem Entschluss kommen, dass der Rechtsweg beschritten werden soll, so vertrete ich Ihre Interessen auch konsequent durch die gerichtlichen Instanzen.

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Ich freue mich darauf, Sie als Mandanten begrüßen zu dürfen.

Ihr Rechtsanwalt Thorsten Müller
Fachanwalt für Erbrecht