Anwaltlicher Rat ist zwar nicht kostenlos, aber bei Weitem auch nicht immer so teuer, wie häufig angenommen. Für eine Erstberatung stelle ich maximal 190,00 € netto in Rechnung, auch wenn die Besprechung zwei Stunden dauern sollte. Jeder Fall hat seine eigenen Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt.

Sollte sich bei dieser Erstberatung herausstellen, dass eine weitergehende Fallbearbeitung mit Mandatserteilung erforderlich ist, dann werde ich Ihnen bereits in diesem ersten Beratungsgespräch die voraussichtlich weiter anfallenden Kosten darlegen. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist eine transparente Kostenregelung eine der Grundvoraussetzungen.