Eine weitere Form der letztwilligen Verfügung neben dem Testament ist der Erbvertrag. Der Erbvertrag ist ein vertragliches Rechtsgeschäft von Todes wegen zwischen Vertragsparteien, in dem sich mindestens eine Partei durch eine Erbeinsetzung, der Anordnung von Vermächtnissen oder Auflagen oder eine Wahl über das anzuwendenden Recht (Rechtswahl) rechtlich bindet.

Der entscheidende Grund dafür, dass sich Mandanten für den Abschluss eines Erbvertrages entscheiden, ist die sogenannte Bindungswirkung. Denn im Gegensatz zu einem Einzeltestament (welches sich stets und ohne großen Aufwand ändern lässt) und zu einem gemeinschaftlichen Testament (bei dem die Bindungswirkung wenn überhaupt erst mit dem Tod eines Ehepartners eintritt), führt der Erbvertrag zu einer sofortigen Bindungswirkung und kann von einer der Vertragsparteien einseitig entweder gar nicht oder aber nur unter engen Voraussetzungen geändert oder aufgehoben werden. Nicht zuletzt deshalb kann der Erbvertrag ausschließlich in notarielle Form errichtet werden. Gerne berate ich Sie zu den Vor- und Nachteilen eines Erbvertrages.